Gebührenordnung für Tierärzte (GOT)
Die Gebühren für tierärztliche Leistungen werden durch eine „Änderung der Tierärztegebührenordnung“, einer Verordnung des Bundes, erstmalig seit 1999 umfassend geändert.
Am 22. November 2022 tritt diese Novelle der GOT in Kraft, an die sich alle Tierärztinnen und Tierärzte per Gesetz halten müssen.
Informationen hierzu finden Sie bei der Bundestierärztekammer unter:
und in diesen Informationsblättern der BTK:
Die neue GOT wurde am 15. August 2022 bereits im Bundesgesetzblatt veröffentlicht und ist hier einzusehen: